ALLGEMEINE INFORMATIONEN ihrer Zahnarztpraxis Schmücker zum Thema:
Corona, Covid, Long Covid und die Impfung aus zahnmedizinischer Sicht
JEDER ACHTE ERWACHSENE BEMERKT LONG-COVID-BESCHWERDEN (August 2022)
Omikron: Geimpfte haben höheren Schutz als Genesene (Stand Mai 2022)
Geimpfte sind vor Omikron besser gefeit als Genesene, eine Impfung steigert aber auch bei ihnen den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bei künftigen Infektionen. Zu dem Schluss kommen Forscher aus Freiburg. Wissenschaftler aus Freiburg haben untersucht, wie der variantenübergreifende Schutz vor einer Infektion oder einem schweren Krankheitsverlauf entsteht. „Wir konnten in unserer Studie zeigen, dass Gedächtnis-T-Zellen, die nach Impfung oder Infektion mit einer früheren Sars-CoV-2-Variante gebildet wurden, auch die Omikron-Variante sehr gut erkennen und vor einem schweren Verlauf einer Infektion schützen können“, sagt Ko-Studienleiterin Dr. Maike Hofmann. „Die Bindungsfähigkeit der Antikörper an die Omikron-Variante ist stark reduziert. Daher schützen sie auch nach einem Impf-Booster nur recht kurz vor einer Infektion mit der Omikron-Variante“, erläutert Hofmann weiter.
DIE IMMUNANTWORT VON GEIMPFTEN UND GENESENEN UNTERSCHEIDET SICH
COVID-19 Auswirkungen auf den Mund-/Zahnbereich – ein Update vom 08. August 2022
Ulzera, Erosionen, Blasen: Die Liste der mit COVID-19 assoziierten, oralen Manifestationen ist lang. Allen gemeinsam ist, dass sie häufig schmerzhaft sind. Orale Manifestationen in Zusammenhang mit COVID-19 werden seit Beginn der Pandemie beobachtet. Nun hat ein internationales Team in einem systematischen Review den aktuellen Stand zusammengetragen. Ersteren ordnen sie Geschmacksstörungen, Xerostomie (Mundtrockenheit) und das Burning-mouth-Syndrom (das Burning-Mouth-Syndrom kann zu Brennen, Kribbeln oder Taubheit der Zunge oder in anderen Bereichen des Mundes, einschließlich der Lippen führen) zu, während zu letzteren alle sichtbaren Schleimhautveränderungen gehören. Schleimhautulzera zählen zu den am häufigsten beobachteten Läsionen, ebenso wie Geschmacksstörungen.
GESCHMACKSVERÄNDERUNGEN SIND WEITERHIN CHARAKTERISTISCH
26 Studien aus 15 verschiedenen Ländern wurden in die Übersichtsarbeit eingeschlossen, die insgesamt 169 Fälle beinhaltete. Geschmacksveränderungen waren die am häufigsten aufgetretene orale Manifestation (74 Prozent der inkludierten Fälle) – was ja auch seit Pandemiebeginn berichtet wird. Als einen möglichen Pathomechanismus schlagen die AutorInnen eine direkte Schädigung der Zungenpapillen und des Riechepithels durch das Virus vor, da beide Gewebe reich an ACE2-Rezeptoren sind. Geschmacksstörungen waren bei knapp 70 Prozent der Erkrankten mit Xerostomie oder dem Burning-Mouth-Syndrom verbunden. Die AutorInnen weisen jedoch darauf hin, dass Xerostomie als eher unspezifisches Begleitsymptom eingeordnet werden sollte, da sie auch im Rahmen anderer Erkrankungen oder als unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann. Auch eine mögliche Assoziation mit Candida (ein Mundpilz) wurde in manchem Berichten beschrieben. Die meisten Läsionen traten vor oder mit Einsetzen der COVID-19-Symptome auf. Zur Behandlung kamen neben CHX-Spülungen Antimykotika, antivirale Medikamente, Antiphlogistika und Antibiotika zum Einsatz.
DER PATHOMECHANISMUS BLEIBT VORERST UNGEKLÄRT
Die Forschenden räumen ein, dass der Pathomechanismus zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt sei. Bislang sei unklar, „ob die Läsionen in erster Linie auf die SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind oder eine sekundäre Folge der allgemeinen Schwäche und/oder der medikamentösen Behandlung oder einer möglichen Immunstörung bei diesen Patienten sind“ .
In manchen Fallberichten wurden chronische Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus dokumentiert, wobei die Vollständigkeit dieser Angaben nicht gesichert ist. Bei Petechien (kleine Blutungen) und Angina bullosa (Blutblasen) sei es beispielsweise wahrscheinlich, dass diese eher mit der Gabe von gerinnungshemmenden Medikamenten zusammenhängen als direkt mit der COVID-19-Erkrankung. Da auch die Gabe von Antikoagulanzien (Blutverdünner) nicht in allen Fallberichten dokumentiert wurde, bleiben diese Aussagen spekulativ.
Darüber hinaus wurden in den inkludierten Studien wiederholt orale Candida-Infektionen, eine Mukormykose (Schimmelpilzinfektion) und eine anguläre Cheilitis(Lippenentzündung) in Zusammenhang mit COVID-19 beschrieben. Hier und auch insgesamt vermuten die Forschenden, dass die generalisierte Immunsuppression durch COVID-19 sowie die Nebenwirkungen von antimikrobiellen und steroidalen Therapien eine entscheidende Rolle bei der Entstehung der oralen Manifestationen spielen.
Nebenwirkungen bei einer Corona-Impfung aus zahnmedizinischer Sicht
Seit November 2019 beschäftige ich mich nun intensiv mit dem Coronavirus, speziell auf meinem Fachgebiet der Zahnmedizin. Ich möchte Ihnen daher einen kurzen Überblick geben, über die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung gegen das Coronavirus. Aus meiner Sicht sind diese Nebenwirkungen sehr gering und unterliegen fast immer dem statistischen Mittel. Diese Übersicht durch einen fachkundigen und qualifizierten Zahnarzt soll Ihnen die Möglichkeit bieten, sich außerhalb von Facebook und Co. unabhängig zu diesem Thema zu informieren.
Anbei eine kurze Erklärung der Namen ( zuerst die korrekte wissenschaftliche und pharmazeutische Bezeichnung, dann die umgangssprachliche Bezeichnung der Impfstoffe). Dies soll Ihnen helfen, die Studien einfacher zu lesen.
- Comirnaty (Biontech/Pfizer)
- Spikevax (Moderna)
- Vaxzevria (AstraZeneca)
- Janssen (Johnson & Johnson)
Boosterimpfung und Zahnschmerzen? (Stand Dezember 2021)
Studien zu Nebenwirkungen durch eine Booster Impfung im Bereich der Zahnmedizin, sprich dadurch ausgelöste Zahnschmerzen, liegen aktuell nicht vor
Zahnschmerzen, Zahnbehandlung und Impfung? (Stand Juni/Juli 2021, aktualisiert Dezember 2021)
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5 °C oder höher) leidet, sollte erst nach der Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5 °C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Einige zahnmedizinische Erkrankungen (zum Beispiel ein eitriger Abszess oder eine Extraktion mehrerer Zähne) sollten erst mit ihrem Zahnarzt abgeklärt werden, ansonsten ist eine Impfung gegen den Coronavirus auch in diesen Fällen meistens unbedenklich. Es ist jedoch ratsam, zwischen einer Corona Schutzimpfung und einer größeren Zahnbehandlung eine gewisse Zeit verstreichen zu lassen, damit das Immunsystem die Impfung richtig verarbeiten und sich davon erholen kann. Darum sollten Impftermine und fällige Zahnbehandlungen gut mit ihrem Zahnarzt abgestimmt werden. Der Nutzen einer rechtzeitigen Impfung überwiegt in meinen Augen allerdings das sehr geringe Restrisiko, dass ihr Immunsystem durch eine zahnmedizinische Behandlung überfordert ist. Füllungen, Wurzelbehandlungen (wenn der Zahn entzündet ist, kann ihr Zahnarzt dies durch eine gezielte Behandlung mit entsprechenden Medikamenten umgehend behandeln) und einfache Extraktionen eines Zahnes sind somit auch kurz vor oder nach einer Impfung durchführbar.
Zahnschmerzen nach einer Astrazeneca-Impfung?
Prof. Alexander Kekulé verneint dies in einem Podcast vom 02.Juli 2021: "Eher ein zufälliges Ereignis,..." (siehe auch)
Zahnschmerzen durch die Covid-19-Schutzimpfung?
Es besteht bisher kein Zusammenhang zwischen einer Impfung gegen den Coronavirus und plötzlich auftretenden Zahnschmerzen, es kann allerdings sein, das ihr Immunsystem durch die Bildung von Antikörpern beschäftigt ist und sich somit eine verdeckte Entzündung, zum Beispiel an der Wurzelspitze erst dadurch bemerkbar macht
Antibiotika bei einer Impfung?
Antibiotika und Impfung stellen keine Kontraindikation dar, das heißt, auch bei einer Antibiotikaeinnahme und einer zeitlich nahen Impfung stellt dies kein Problem dar (Quelle: Professor Timo Ulrichs). Manchmal muss eine Infektion an den Zähnen auch mit Antibiotika durch den Zahnarzt behandelt werden, sollte dies der Fall sein, können Sie sich trotzdem impfen lassen, solange ihre Temperatur nicht über 38,5 °C liegt
Darf ich vor oder nach der Corona-Impfung Schmerzmittel (zum Beispiel wegen Zahnschmerzen) nehmen?
Aus Studien zu Nicht-Corona-Impfstoffen ist bekannt, dass eine prophylaktische, also eine Schmerzmittel-Einnahme vor der Impfung „nicht empfehlenswert sei“. Anders verhält es sich, wenn der Griff zu Paracetamol, Ibuprofen etc. nach der Impfung erfolgt. Stand jetzt gebe es „keine Evidenz, dass die Gabe dieser Medikamente beim Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen nach der Impfung den Impferfolg signifikant beeinflussen könnte“, schreibt das RKI. Neue Studien vom Juli 2021 weisen jedoch auf einen etwas geringeren Schutz hin, nach Möglichkeit sollten Sie daher einige Stunden vor und nach der Impfung auf schmerzstillende Medikamente verzichten.
Verursacht die Corona-Impfung Gesichtslähmungen?
Jede Impfung kann Nebenwirkungen verursachen – auch die Covid-Impfung. Lähmungserscheinungen im Gesicht sind möglich – aber auch extrem selten. Bei einer Fazialisparese handelt es sich um eine Gesichtslähmung, die meist nicht lange andauert. So informiert die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), dass sie sich in 95 Prozent der Fälle innerhalb eines Monats von selbst wieder zurückbildet. Die Gabe von Kortikosteroiden beschleunigt den Genesungsprozess, so die DGN. Fazialisparesen werden häufig mit Viruserkrankungen – etwa Grippe oder Gürtelrose – in Verbindung gebracht, heißt es weiter. Doch auch Impfungen könnten die Entwicklung von Fazialisparesen triggern (begünstigen). Auch nach Corona-Impfungen kam es zu derartigen Fällen, allerdings handelt es sich um eine sehr seltene Komplikation (Auftreten im zweistelligen Bereich bei zweistelligen, millionenfach verabreichten Impfungen). Ob ein Zusammenhang besteht ist derzeit wissenschaftlich noch nicht genau untersucht.
Update August 2021: Bell Parese nach der Impfung?
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von Comirnaty 4 Fälle, sowie nach Gabe von COVID-19 Vaccine Moderna 3 Fälle (gegenüber 1 Fall in der Kontrollgruppe der Ungeimpften) von akuter Gesichtslähmung (Bell-Parese) beobachtet (entspricht einer Häufigkeit zwischen 0,1% und 0,01%). Ob das im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung steht, wird jeweils weiter untersucht. Die Bell Parese bildet sich für gewöhnlich bei 85 Prozent der betroffenen Patienten wieder vollständig zurück.
Quelle: https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/sicherheit-wirksamkeit-impfstoff/15-coronavirus-impfstoff-covid-19-welche-impfreaktionen-koennen-auftreten.html
Update November 2021: Guillain-Barré-Syndrom nach Vektor-Impfstoffen?
Darüber hinaus beobachtet das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) auch sehr seltene Fälle des Guillain-Barré-Syndroms (GBS). Diese ereigneten sich mit einer Häufigkeit von 1 unter 100.000 Geimpften, die die Vektorimpfstoffe Vaxzevria und Janssen bekommen hatten. Nach mRNA-Impfstoffen ist die Berichtsrate nicht höher als statistisch zu erwarten. Beim GBS handelt es sich um eine Entzündung von Nerven, die mit Lähmungen einhergeht. Auf folgende mögliche Symptome weist die US-Arzneimittelbehörde FDA in diesem Zusammenhang hin:
- Schwäche in Armen und Beinen
- Schwierigkeiten beim Gehen
- Schwierigkeiten bei Bewegungen des Gesichts (auch beim Kauen, Sprechen und Schlucken)
- Schwierigkeiten, Blase und Darm zu kontrollieren
- Schwierigkeiten, die Augen zu bewegen, und Doppeltsehen
Wer diese Symptome bemerkt, sucht am besten einen Arzt auf. In den der FDA gemeldeten Fällen traten sie meist innerhalb von 42 Tagen nach der Impfung auf.
Quelle: https://www.aponet.de/artikel/ein-monat-corona-impfung-diese-nebenwirkungen-traten-auf-22955
Update Januar 2022: Schwere Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen sind sehr selten
Ein Jahr nach dem Start der Corona-Impfungen zieht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Bilanz: Schwere Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den Impfungen sind demnach sehr selten.
Bitte lassen Sie sich impfen, trotz sinkender Zahlen, ist die Corona Pandemie noch lange nicht überwunden.
Ab dem 15. März 2022 müssen alle Personen, die in Arzt-, Zahnarztpraxen, Heimen oder Kliniken arbeiten, geimpft oder genesen sein.
"Die Impfpflicht ist eigentlich eine Pflicht zum Immunitätsnachweis", stellt der Virchowbund klar. Sie gilt für Personen, die in Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei Heilpraktikern tätig sind. Dazu zählen laut Virchowbund auch Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal, ebenso Leihkräfte und Praktikanten.
Meine Mitarbeiterinnen und ich haben alle die Boosterimpfung erhalten.
Hinweis: "Durch gesetzliche Vorgaben, aber auch durch meinen Einsatz, meine Patienten und meine Mitarbeiterinnen zu schützen, werden ständig Impfungen an mir und meinen Mitarbeiterinnen in meiner Praxis durchgeführt (Hepatitis A/B Impfung, Masernimpfung, Tetanus etc.). Dies dient nicht nur unserem Schutz, sondern auch dem Schutz und dem Wohlergehen der Allgemeinheit. Ich persönlich spende Blut, lasse mich impfen und bin selbstverständlich auch Organspender. Dies sehe ich gerade als Arzt und Mensch für eine wichtige und moralische Verpflichtung."
- Broschüre zur Impfung: Risiken und Nutzen verständlich erklärt
Grund: Denn orale Bakterien können die Lunge infizieren
Die Forscher beobachteten, dass Patienten mit Parodontitis orale Bakterien einatmen, die aus dem Mund in die Lunge gelangen und dort zusätzliche Entzündungen auslösen können – insbesondere bei Patienten, die ein Beatmungsgerät verwenden. "Dies kann zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Patienten mit Covid-19 beitragen und das Sterberisiko erhöhen", sagte Studienautor Mariano Sanz. Er empfiehlt daher, bei Covid-19-Patienten mit Parodontitis den Mundraum vor der Beatmung zu desinfizieren. Die Studienergebnisse würden es erfordern, Parodontitis als weiteren Risikofaktor für Covid-19 anzusehen.
Mundhygiene vor allem in Corona-Zeiten wichtig
Die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie rät schon lange dazu, auch in Zeiten der Pandemie die Zahnpflege nicht zu vernachlässigen. Um Parodontitis vorzubeugen, sei eine gute Mundhygiene essenziell. Zweimal täglich Zähneputzen sollte selbstverständlich sein, reicht aber zur Vorbeugung nicht aus. So sollten die Zahnzwischenräume ebenfalls mit Zahnseide oder speziellen Interdentalbürsten gereinigt werden. Zudem empfiehlt sich mindestens zweimal jährlich eine Prophylaxe beim Zahnarzt. Dabei werden Beläge sowie Zahnstein entfernt und die Zähne mit Fluorid behandelt. Quelle: https://idw-online.de/de/news762486
Long COVID zeigt auch orale Manifestationen (Stand Januar 2022)
Zahnschmerzen und Impfung?
Schutz und Behandlung in ihrer Zahnarztpraxis Schmücker
Zahnarztpraxen ergriffen bereits vor der Corona-Pandemie im Praxisalltag diverse Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen: vom Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (ich persönlich gehe einmal und danach nie wieder zu einem Arzt, der seine private Kleidung auch in der Praxis trägt oder dessen Praxis einen ungepflegten Eindruck macht) über Instrumentenaufbereitung bis hin zur Desinfektion von allen potenziell kontaminierten Flächen. Diese Maßnahmen haben sich offensichtlich auch unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie bewährt. Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind seit Jahrzehnten sehr streng. Ich achte genau auf alle Hygienevorschriften, weise meine Mitarbeiterinnen auf jede Vorschrift hin, es finden diesbezüglich regelmäßige interne und externe Schulungen hin. Sprich Hygiene wird in meiner Praxis tagtäglich gelebt, kontrolliert und unabhängig der Kosten für mich umgesetzt.
"Wurden Sie jemals vor der Pandemie von ihrem Hausarzt mit Mundschutz und Handschuhen behandelt?" Bei uns ist dies seit Jahren Standard.
Wir sind gut vorbereitet und treffen vor, während und nach den Behandlungen alle erforderlichen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiter. Durch unseren Umzug in die Ulrichstr.6 in Ottobeuren, war es mir schon im Oktober 2019 möglich, eines der modernsten Hygienecenter einzurichten. Ferner werden alle unsere Behandlungszimmer mehrere Minuten nach einer Behandlung gelüftet.
Das tun wir zu Ihrem und unserem Schutz
- In unserer Praxis gehören höchste Hygienemaßnahmen nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts nicht erst jetzt zum täglichen Standard. Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Coronavirus haben wir die Maßnahmen nochmals erhöht. Auch jetzt ist unsere Praxis weiterhin für Sie da und die zahnärztliche Versorgung gesichert.
Zu Ihrer Sicherheit führen wir weitergehende Maßnahmen in unserer Praxis durch:
- Zur Kontaktvermeidung sind nur noch bis zu drei Patienten aufgrund unserer perfekten Terminplanung gleichzeitig im Wartezimmer
- Wir reduzieren Aufenthalte im Wartezimmer und halten dort 1,5 Meter Abstand zwischen den Wartenden ein
- Alle Türklinken, Oberflächen und Toiletten werden ständig vollständig desinfiziert
- Wir haben ausreichend Desinfektionsmittel und spezialisierte Schutzmaßnahmen auf Lager, so dass wir eine sichere Behandlung gewährleisten können
- Durch geringere Wartezeiten, vergrößerten Abstand der Sitzgelegenheiten im Wartezimmer, sowie durch weitere Wartebereiche (insgesamt verfügt unsere Praxis über 4 Aufenthaltsgelegenheiten) in unserer großzügig geplanten Praxis halten wir ihren Praxisbesuch zum Schutz Ihrer Gesundheit so kurz und sicher wie möglich
Eine gesunde Mundhöhle ist immer eine bessere Immunbarriere als eine kranke Mundhöhle. Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen durchgeführt werden.
Wichtige Hinweise:
- Wenn sie sich krank fühlen und z. B. unter Husten, Schnupfen oder Fieber leiden, bitten wir sie den Termin telefonisch zu verschieben oder uns eine E-Mail zu schicken. Bitte kommen sie in diesem Fall nicht persönlich in die Praxis.
- Hatten sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten oder potentiellen Corona-Infizierten bitten wir Sie den zahnärztlichen Behandlungstermin zu verschieben. Wir beraten sie gerne über weitere Maßnahmen, die zu treffen sind. Weitere Informationen erhalten sie unter der Telefon-Nummer 116 117 des Kassenzahnärztlichen Notdienstes.
- Alle Patienten werden gebeten, direkt nach dem Betreten unserer Praxis die Hände gründlich zu waschen.
- Bitte bringen sie keine Begleitpersonen oder zu betreuende Kinder mit in die Zahnarztpraxis, wenn dies nicht unbedingt nötig ist.
Ihr Zahnarzt Hans-Werner Schmücker
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch zur Verfügung unter 08332-8323