Warum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Zuzahlungen bei Zahnersatz und Füllungen?

Natürlich wäre es schön, wenn jeder Zahnersatz oder die hochwertige Kompositfüllung der Krankenkasse einfach komplett in Rechnung gestellt werden könnte. Dann bräuchten Patienten bei Zahnproblemen nicht lange rechnen und könnten sich trotzdem Zahnersatz gönnen, der schön aussieht, gesund ist und sich gut anfühlt. Jeder Kassenpatient könnte sich die beste Zahnbehandlung und den optimalen Zahnersatz für seinen jeweiligen Befund leisten, und es wäre nicht mehr möglich, aus dem Zahnstatus bzw. der Zahnversorgung eines Menschen auf dessen Einkommen zu schließen. Leider wird diese Vorstellung wohl weiterhin ein Wunschtraum bleiben, denn bei Zahnersatz und Füllungen hat die Krankenkasse und die Politik nicht nur das Wohl des Patienten, sondern auch ihre eigenen Kosten im Blick. Nicht die beste, sondern nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung wird verlangt von den Krankenkassen – und wie die im Einzelfall aussehen kann, ist im Leistungskatalog der Krankenversicherung festgeschrieben. Selbst wer sich für die Regelversorgung entscheidet, also für den Zahnersatz, den die Krankenkasse bei ihrem Befund als unterste Standardlösung vorsieht, bekommt nicht die komplette Zahnbehandlung bezahlt, sondern lediglich die Hälfte davon. 

Das 1988 beschlossene Bonusheft war ein Trostpflaster für die Streichungen, die CDU-Sozialminister Norbert Blüm im Zuge seiner Gesundheitsreform vornahm. Die Kassenzahlungen für den Zahnersatz wurden auf einen Schlag von 100 auf 50 Prozent gekürzt. Die Zahnärzte waren damals sehr gegen diese Änderungen und regten als Ausgleich ein "Prophylaxe-Scheckheft" an. Daraus wurde das Bonusheft, das wir noch heute pflegen.



  • 1993 Gesundheitsstrukturgesetz: Große Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahnbereich werden nicht mehr erstattet. Kieferorthopädie nur noch für Kinder / Jugendliche (Ausnahme: Erwachsene mit schweren Kieferanomalien).
  • 1997 Erstes und zweites GKV- Neuordnungsgesetz: Nur noch geringer Festzuschuss bei Zahnersatz. Kein Zahnersatz (außer bei Unfall oder schwerer Allgemeinerkrankung) für die Jahrgänge 1979 und jünger. Einschränkungen bei Zahnbehandlung (z.B. keine implantologischen Leistungen mehr). Keine Erstattung für Inlays.
  • 2005: Die bisherigen prozentualen Anteile der Gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden durch sogenannte “befundbezogene Festzuschüsse” ersetzt. Statt wie bisher 50% (mit Bonusheft bis 65%) der Kosten für die einfache und zweckmäßige Behandlung werden künftig Pauschalen bezahlt, die etwa nicht einmal mehr 50% der Leistung auf Basis des Jahres 2004 umfassen sollen und seitdem kaum angepasst wurden.

Der Anteil der Zahnmedizin an ihren Krankenkassenbeiträgen hat sich von 1990 bis heute von 15 auf 5 Prozent reduziert. In keinem Sektor der Medizin wurde so sehr eingespart, wie in der Zahnmedizin. Dies erklärt auch leider die Zuzahlungen, die Sie für einen guten Zahnersatz leisten müssen. Sie als Patient kompensieren durch ihre Zuzahlung die Einsparungen, die die Politik, die Krankenkassen etc. beschlossen haben.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos