Empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherung – Ihr Zahnarzt in Ottobeuren informiert
Ein gesundes und schönes Lächeln ist unbezahlbar – doch leider werden viele zahnärztliche Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise übernommen. Besonders bei Implantaten, Kronen, Brücken oder ästhetischem Zahnersatz entstehen schnell hohe Eigenanteile.
Eine Zahnzusatzversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein.
Ihr Zahnarzt in Ottobeuren, Hans-Werner Schmücker, erklärt Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile.
Vorteile einer Zahnzusatzversicherung
- Finanzielle Sicherheit:Eine gute Zahnzusatzversicherung reduziert die Eigenkosten für hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder Inlays – teilweise bis zu 90 %.
- Hochwertige Materialien:Sie können sich für langlebige und ästhetische Lösungen entscheiden, ohne sich finanziell einzuschränken.
- Bessere Vorsorge:Viele Tarife übernehmen auch professionelle Zahnreinigung und weitere Prophylaxeleistungen – ein Plus für Ihre Zahngesundheit.
- Langfristige Absicherung:Wer früh eine Zahnzusatzversicherung abschließt, profitiert im Alter von umfangreicherem Schutz – besonders bei größeren Behandlungen.
Nachteile und worauf Sie achten sollten
- Wartezeiten & Ausschlüsse:Viele Versicherungen greifen erst nach einigen Monaten. Bereits bestehende Zahnschäden sind meist ausgeschlossen.
- Unterschiedliche Leistungen:Nicht jede Versicherung zahlt gleich viel – vergleichen Sie Tarife genau, besonders bei Implantaten oder Inlays.
- Monatliche Beiträge:Je nach Alter und Leistungsumfang liegen die Kosten zwischen 20 € und 50 € im Monat.
- Kleingedrucktes lesen:Achten Sie auf Erstattungsgrenzen, Leistungsstaffelungen und Bedingungen im Vertrag.
Fazit von ihrem Zahnarzt Hans-Werner Schmücker in Ottobeuren
Eine Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, wenn Sie Wert auf hochwertige, langlebige und ästhetische Zahnbehandlungen legen. Sie ist kein Ersatz für gute Zahnpflege und regelmäßige Vorsorge, aber eine wertvolle Ergänzung, um die Kosten im Griff zu behalten.
Wenn Sie unsicher sind, welche Versicherung für Sie Sinn macht, beraten wir Sie gerne in unserer Zahnarztpraxis Schmücker in Ottobeuren – persönlich, unabhängig und mit Blick auf Ihre Zahngesundheit.
Das heißt: Ich berate Sie gerne und empfehle Ihnen auch gerne eine Zusatzversicherung, wenn zum Beispiel bei Ihnen alte, aber noch intakte Amalgamfüllungen in den nächsten Jahren absehbar ausgetauscht werden müssen oder ein Zahnersatz fällig wird, kurzfristige zu meinem Nutzen stattfindende Beratungen werde ich Ihnen aber nicht geben. Das verbieten mir meine meine hohen moralischen und ethischen Vorsätze.
Weil die gesetzliche Krankenversicherung für Behandlungen beim Zahnarzt lediglich die sogenannte Regelversorgung bezahlt, müssen Sie in vielen Fällen mit einer hohen Selbstbeteiligung für Zahnersatz rechnen. Allgemein gilt, dass die Kassen für die Basisversorgung aufkommen, was in der Regel einem eher simplen, nicht aufwendig herzustellenden Zahnersatz entspricht. Auch dafür wird von der Krankenkasse aber nur ein Teil übernommen, nämlich der sogenannte Festzuschuss, der meist der Hälfte der Kosten für die Regelversorgung entspricht. Legen Sie im Fall einer notwendigen Versorgung mit Zahnersatz Wert auf Hochwertigkeit und Ästhetik, steigt die Selbstbeteiligung umso rascher in die Höhe. Denn für Mehrkosten an hochwertigen Materialien beteiligt sie sich nicht, es bleibt beim Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung. Wenn Sie sichergehen möchten, sich auch ohne hohe Zuzahlung einen hochwertigen Zahnersatz leisten zu können, kann eine private Zahnzusatzversicherung sich also für Sie lohnen.
Wenn diese Versicherung rechtzeitig vor der Behandlung abgeschlossen wurde und einen guten Leistungskatalog aufweist, erstattet eine Zahnzusatzversicherung je nach Anbieter und Tarif eine ganze Reihe von Behandlungen mit einem bestimmten Zuschuss. Dazu zählt Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung, aber auch eine umfangreiche Behandlung für die Versorgung mit (auch höherwertigem) Zahnersatz.
Zahnersatz und Zahnzusatzversicherung
Die private Versicherung lohnt sich zum Beispiel auch, wenn Sie ein besseres Material für Ihren Zahnersatz wünschen, als es die gesetzliche Kasse bezuschusst: Ob es sich dabei um das Material für Kronen oder Inlays handelt (etwa Keramik) oder um einen komfortablen Zahnersatz wie eine Teleskopprothese statt einer optisch auffälligen Klammerprothese. Auch Implantate gehören mitunter zu den bezuschussten Leistungen von Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz.
- Zahnersatz: Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Wenn Sie bereits ahnen (oder ihr Zahnarzt eine Behandlung in den nächsten Monaten oder Jahren empfiehlt) und so in absehbarer Zeit ein Zahnersatz fällig sein könnte, kann es sich finanziell spürbar lohnen, schon jetzt eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn – und dies ist ein wichtiger Faktor – Sie können die Versicherung häufig nicht direkt nach Abschluss in Anspruch nehmen: Erst muss eine von der Zahnzusatzversicherung definierte Wartezeit ablaufen. Das heißt, Sie können erst nach einer gewissen Zeit – meistens handelt es sich um drei, sechs oder neun Monate oder sogar um ein ganzes Jahr – die Erstattung für Zahnersatz beanspruchen. Diese Wartezeit sollten Sie also von Vornherein mit einberechnen. Eine sofortige Erstattung (auf dem Zahnarztstuhl) müssen Sie oft mit einem höheren, monatlichen Tarif oder eine lange Vertragslaufzeit ausgleichen.
- Zahnersatz: Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?
Insbesondere ältere Patienten profitieren in der Regel sehr von einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, da sie statistisch betrachtet öfter darauf angewiesen sind, Zahnlücken schließen zu lassen. Ohne Versicherung können die Kosten für Zahnersatz, zumal für hochwertigen, rasch in die Höhe schießen. Doch auch junge Patienten haben mitunter große Vorteile von einer Zahnzusatzversicherung. Denn sie erhalten oftmals weitaus günstigere Tarife von den Anbietern. Wenn diese beibehalten werden, können sie sich, selbst wenn die Zahnzusatzversicherung lange nicht benötigt wird, später doppelt und dreifach auszahlen. Und: Solange noch kein Zahnersatz nötig ist, kommt die Zahnzusatzversicherung ja bereits für notwendige Behandlungen wie Füllungen oder die Prophylaxe durch professionelle Zahnreinigung auf.
- Zahnersatz: Welche Zahnzusatzversicherung hat den richtigen Tarif?
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, findet sich unmittelbar im Tarife-Dschungel wieder: Je nach Versicherung gehen die Monatsbeiträge sehr weit auseinander. So ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung schon ab ungefähr 14 Euro im Monat abzuschließen, jedoch können auch 80 Euro und mehr fällig werden. Insgesamt vergrößert sich das zu erwartende Leistungsspektrum analog zur Höhe des Beitrags. Jedoch sollten Sie unbedingt innerhalb einer Preisklasse gründlich vergleichen, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Es empfiehlt sich, im ersten Schritt auf die sogenannte Summenbegrenzung der Zahnzusatzversicherung zu achten, denn diese fällt sehr unterschiedlich hoch aus. Damit ist die Summe gemeint, die eine Zahnzusatzversicherung im Laufe eines Versicherungsjahres maximal übernimmt.
- Im Antrag die Wahrheit sagen
Im Antrag auf eine Versicherung müssen Kunden Fragen beantworten und den Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden. Häufig fragen Versicherer nur nach fehlenden Zähnen. Damit sind tatsächlich Lücken gemeint. Ein vorhandenes Implantat oder eine Brücke zählen nicht dazu. Daher ist es recht einfach, die Fragen korrekt zu beantworten. Wer trotzdem unsicher ist, sollte beim Zahnarzt nachfragen. Genau geprüft werden die Angaben in der Regel nicht bei Vertragsschluss, sondern erst, wenn die Unternehmen zum ersten Mal eine hohe Rechnung erhalten. Stellt sich heraus, dass ein Kunde im Antrag absichtlich fehlende Zähne nicht erwähnt hat oder dass eine Diagnose schon vor Vertragsschluss feststand, muss der Versicherer nicht zahlen. Er kann unter Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten.
Des Weiteren sollten Sie auf die Wartezeit schauen und sie Ihren Bedürfnissen gemäß wählen: Können Sie noch ein Jahr warten, bis Ihre Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz in Kraft tritt? Dann können Sie womöglich Geld sparen. Wenn Sie in baldiger Zukunft Zahnersatz benötigen, bietet sich hingegen eher eine kürzere Wartezeit an.
Zahnersatz-Kosten: Wie Sie bares Geld sparen können
Wenn Sie Zahnarztleistungen in Anspruch nehmen möchten, welche die Regelversorgung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen, werden diese Leistungen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (kurz: GOZ) abgerechnet. Sie können in diesem Fall nur mit einem Festzuschuss Ihrer Krankenkasse für Ihren Zahnersatz rechnen und tragen die Differenz der Kosten für Ihre Krone, Brücke oder Prothese selbst.
Jedoch können Sie gezielt dafür sorgen, dass der geregelte Festzuschuss der Kasse um bis zu 30 Prozent ansteigt: Wenn Sie nämlich die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt gemacht haben und das auch in Ihrem Bonusheft vermerkt ist. Dieses Bonusheft, ein kleines gelbes Heft, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, können Sie bei Ihrem Zahnarzt bei der regelmäßigen Kontrolle abstempeln lassen. So kann Ihre Krankenkasse leicht nachvollziehbar Ihre regelmäßige Zahnvorsorge kontrollieren. Und das wird belohnt.
Bonusheft für Zahnersatz-Kosten: Sorgfalt wird belohnt
Wenn Sie Ihr Bonusheft etwa zehn Jahre lang sorgfältig geführt haben, kann Ihr Festzuschuss für Zahnersatz und andere Leistungen auf bis zu 80 Prozent ansteigen (im Gegensatz zu den gängigen 50 Prozent der Regelversorgung, mit welchen die Kassen Ihren Zahnersatz bezuschussen). Hingegen profitieren Sie bei einem fünf Jahre lang lückenlos geführten Bonusheft von einem Festzuschuss von 60 Prozent. Lückenlos muss das Heft allerdings auch sein: Wenn der Stempel für eine einzige zahnärztliche Kontrolle während des Zeitraums fehlt, so beläuft sich Ihr Zuschuss für den Zahnersatz nur auf die festgelegten 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Zahnersatz-Kosten: Zahnarzthonorar, Bundesland und Materialien
Insgesamt sind die Dentallabore, sofern es um Regelleistungen geht, an das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL) gebunden. Wenn hingegen eine gleichartige (empfohlene Versorgung mit anderem Zahnersatz-Material) oder eine andersartige (von der empfohlenen Versorgung abweichende) Behandlung gewünscht wird, berechnen die Labore abweichende Preise.
Deutsche zahntechnische Labore arbeiten nach einer festen Gebührenordnung, der bundeseinheitlichen Laborpreisliste für gesetzlich Versicherte (BEL II), in der Obergrenzen festgelegt sind.

