Kieferorthopädie in Ottobeuren – Zahnfehlstellungen bei Kindern früh erkennen
Braucht mein Kind eine Zahnspange? Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Untersuchung? Und ist eine Behandlung überhaupt notwendig?
Diese Fragen stellen sich viele Eltern, wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen oder ihnen auffällt, dass Zähne schief stehen oder Ober- und Unterkiefer nicht richtig zusammenpassen.
In unserer Zahnarztpraxis in Ottobeuren überprüfen wir die Entwicklung von Zähnen, Kiefer und Biss im Rahmen der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Wir erkennen mögliche Fehlstellungen frühzeitig, besprechen unsere Einschätzung mit Ihnen und empfehlen Ihnen bei Bedarf eine weiterführende Untersuchung in einer kieferorthopädischen Fachpraxis.
Wichtig: Eine aktive kieferorthopädische Behandlung mit herausnehmbaren oder festen Zahnspangen führen wir in unserer Praxis nicht selbst durch. Unsere Aufgabe ist die zahnärztliche Früherkennung, Beratung und Begleitung.
Warum ist eine frühe Beurteilung wichtig?
Zähne und Kiefer verändern sich während der Kindheit und Jugend ständig. Beim Wechsel vom Milchgebiss zum bleibenden Gebiss entstehen natürliche Lücken, Zähne verändern ihre Position und der Kiefer wächst weiter.
Nicht jede schiefe Zahnstellung muss sofort behandelt werden. Manche Auffälligkeiten können sich im Laufe der Entwicklung verändern oder zunächst beobachtet werden. Andere Fehlstellungen sollten dagegen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls kieferorthopädisch behandelt werden.
Deshalb geht es bei einer Kontrolle nicht darum, möglichst früh eine Zahnspange zu verordnen.
Es geht darum, den richtigen Zeitpunkt für eine Entscheidung nicht zu verpassen.
Wann sollte mein Kind kieferorthopädisch untersucht werden?
Einen einzigen richtigen Zeitpunkt gibt es nicht für jedes Kind.
Entscheidend sind unter anderem das Alter, die Entwicklung des Gebisses und die Art einer möglichen Fehlstellung.
Bereits im Milchgebiss können bestimmte Auffälligkeiten relevant sein. Im frühen Wechselgebiss – ungefähr zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr – können sich bestimmte Zahn- und Kieferfehlstellungen besonders gut beurteilen lassen. Viele kieferorthopädische Behandlungen finden später im Wechselgebiss statt.
Deshalb gilt: Wenn Ihnen bei Ihrem Kind etwas an der Zahnstellung, dem Biss oder der Kieferentwicklung auffällt, sprechen Sie uns einfach darauf an. Wir beurteilen die Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob zunächst eine Beobachtung genügt oder eine kieferorthopädische Abklärung sinnvoll ist.
Zahnmedizin trifft Kieferorthopädie: Kompetenz, die im Studium beginnt
Dass ich die Entwicklung der Zähne Ihres Kindes so präzise beurteilen kann, ist kein Zufall: Die Kieferorthopädie nimmt bereits im Studium der Zahnmedizin einen besonders hohen und intensiven Stellenwert ein. Jede Fehlstellung, jedes Kieferwachstum und die Zusammenhänge von Muskeln und Gelenken gehören von Tag eins an zur Kernausbildung eines Zahnarztes. Für Sie bedeutet das: Sie profitieren von einer fundierten, zahnmedizinischen Früherkennung auf Universitätsniveau – kombiniert mit der Empathie und Ruhe unserer Familienpraxis.
Vorsorge, die mitwächst.
Durch frühzeitige Kontrollen erkennen wir Zahn- und Kieferprobleme, bevor sie entstehen. Das sorgt für eine optimale Entwicklung von Anfang an.
Braucht jedes Kind mit schiefen Zähnen eine Zahnspange?
Nein.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Kinderzähne dürfen während des Zahnwechsels zeitweise ziemlich „wild“ aussehen. Zähne können zunächst schief stehen, Lücken können entstehen und sich später wieder verändern.
Eine einzelne schiefe Zahnstellung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.
Wir beurteilen die Entwicklung im Zusammenhang mit dem gesamten Gebiss und dem Biss. Wenn sich eine behandlungsbedürftige Fehlstellung abzeichnet, besprechen wir mit Ihnen, ob und wann eine kieferorthopädische Untersuchung sinnvoll ist.
Was untersuchen wir in unserer Zahnarztpraxis?
Bei den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen Ihres Kindes achten wir nicht nur auf Karies.
Wir beobachten auch die Entwicklung des Gebisses und können beispielsweise feststellen:
- wie die bleibenden Zähne durchbrechen
- ob ausreichend Platz vorhanden ist
- ob Ober- und Unterkiefer harmonisch zusammenpassen
- ob ein Kreuzbiss oder Überbiss auffällt
- ob Zähne ungewöhnlich spät oder an einer ungewöhnlichen Stelle durchbrechen
- ob Milchzähne möglicherweise zu lange im Mund bleiben
- ob bestimmte Angewohnheiten die Entwicklung beeinflussen können
Dabei betrachten wir immer die individuelle Entwicklung Ihres Kindes.
Eine Momentaufnahme ist nicht alles. Gerade deshalb sind regelmäßige zahnärztliche Kontrollen während des Zahnwechsels so wertvoll.
Wir behandeln nicht mit Zahnspangen – wir begleiten Sie
Vielleicht fragen Sie sich jetzt:
„Wenn Sie selbst keine Zahnspangen einsetzen, warum sollte ich mit meinem Kind zu Ihnen kommen?“
Die Antwort ist einfach:
Als Zahnarzt begleite ich viele Kinder bereits über Jahre – teilweise schon seit den ersten Zahnarztbesuchen.
Dadurch kann ich die Entwicklung des Gebisses im Verlauf beobachten und Auffälligkeiten bei den regelmäßigen Untersuchungen frühzeitig ansprechen.
Wenn eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll erscheint, erklären wir Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen Ihnen die weitere Abklärung bei einer geeigneten kieferorthopädischen Fachpraxis.
So müssen Sie als Eltern nicht selbst beurteilen, ob eine Zahnspange notwendig ist oder welcher Zeitpunkt der richtige sein könnte.
Wir helfen Ihnen dabei, den nächsten sinnvollen Schritt zu finden.
Wann überweisen wir zum Kieferorthopäden?
Eine kieferorthopädische Abklärung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn wir eine deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen oder sich eine ungünstige Entwicklung abzeichnet.
Dazu können unter anderem gehören:
- ausgeprägter Zahnengstand
- deutlicher Überbiss oder Vorbiss
- Kreuzbiss
- offener Biss
- auffällige Kieferentwicklung
- nicht durchbrechende oder verlagerte Zähne
- deutlicher Platzmangel
- bestimmte funktionelle Auffälligkeiten
Dabei gilt auch hier:
Nicht jede Auffälligkeit bedeutet automatisch, dass eine Behandlung notwendig ist.
Die endgültige kieferorthopädische Diagnostik und Therapieplanung erfolgt in der dafür spezialisierten Fachpraxis.
Kieferorthopädie und Zahnwechsel gehören zusammen
Gerade während des Zahnwechsels verändert sich das Gebiss Ihres Kindes besonders stark.
Die ersten bleibenden großen Backenzähne erscheinen häufig um das 6. Lebensjahr. Danach folgen nach und nach weitere bleibende Zähne.
Deshalb ist es sinnvoll, den Zahnwechsel regelmäßig zahnärztlich kontrollieren zu lassen.
Dabei können wir nicht nur Karies und Zahnbeläge erkennen, sondern auch beobachten, ob sich Zähne und Kiefer so entwickeln, wie wir es erwarten.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber:
→ Der Zahnwechsel bei Kindern – welche Zähne wechseln wann?
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen vom individuellen Befund, der notwendigen Behandlung und der gewählten Versorgung ab.
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen spielt die sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) eine wichtige Rolle.
Die KIG ordnet den Behandlungsbedarf anhand des klinischen Befundes und des Ausmaßes der Fehlstellung ein.
Bei KIG 1 und 2 besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse für die kieferorthopädische Behandlung. Bei KIG 3 bis 5 besteht grundsätzlich eine Leistungspflicht, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen kieferorthopädischen Behandlung leisten Eltern zunächst grundsätzlich einen gesetzlichen Eigenanteil von 20 Prozent. Wird die Behandlung planmäßig im medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen, wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Für mehrere gleichzeitig behandelte Kinder gelten besondere Regelungen.
Zusätzliche oder über die Kassenleistung hinausgehende Leistungen können weitere Kosten verursachen.
Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen, besprechen Sie bitte mit der behandelnden kieferorthopädischen Fachpraxis und Ihrer Krankenkasse.
Was bedeutet KIG?
KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“.
Dabei werden Zahn- und Kieferfehlstellungen nach ihrem Behandlungsbedarf in fünf Stufen eingeteilt.
Vereinfacht gesagt:
- KIG 1–2: geringe Ausprägung; grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse
- KIG 3–5: medizinisch relevanter Behandlungsbedarf; grundsätzlich Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse bei Erfüllung der Voraussetzungen
Die konkrete Einstufung erfolgt anhand des kieferorthopädischen Befundes und nicht allein danach, ob Zähne sichtbar schief stehen.
Muss eine Zahnspange immer sofort eingesetzt werden?
Nein.
Bei manchen Kindern ist es sinnvoll, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten und regelmäßig zu kontrollieren.
Bei anderen Fehlstellungen kann eine frühere kieferorthopädische Behandlung sinnvoll sein.
Der richtige Zeitpunkt hängt von der individuellen Situation ab. Deshalb sollte eine Entscheidung über eine Zahnspange nicht allein vom Alter des Kindes abhängig gemacht werden.
Kieferorthopädie in Ottobeuren – mit einem Blick auf die gesamte Zahngesundheit
Eine kieferorthopädische Behandlung betrifft nicht nur die Stellung einzelner Zähne.
Auch Zahnpflege, Kariesprophylaxe, Zahnfleischgesundheit und die Entwicklung des gesamten Gebisses spielen eine wichtige Rolle.
Gerade bei Kindern ist deshalb eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung sinnvoll.
Wir möchten Ihr Kind nicht nur dann sehen, wenn eine Zahnspange notwendig wird, sondern begleiten die Zahnentwicklung möglichst von Anfang an.
Mehr über unsere Kinderzahnmedizin in Ottobeuren erfahren Sie hier.
Für Familien aus Ottobeuren, Memmingen und dem Unterallgäu
Unsere Zahnarztpraxis liegt zentral in Ottobeuren. Wir betreuen neben Familien aus Ottobeuren auch viele Patientinnen und Patienten aus der Umgebung, unter anderem aus Memmingen und dem Unterallgäu.
Wenn Sie sich fragen, ob bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Kontrolle sinnvoll ist, müssen Sie nicht selbst versuchen, die Zahnstellung zu beurteilen.
Wir schauen gemeinsam hin und besprechen mit Ihnen, was sinnvoll ist.
Häufige Fragen zur Kieferorthopädie bei Kindern
Wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?
Das hängt von der individuellen Gebissentwicklung und der Art der möglichen Fehlstellung ab. Eine kieferorthopädische Untersuchung kann bereits im Milchgebiss sinnvoll sein, bei anderen Fehlstellungen insbesondere während des Wechselgebisses. Wenn Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint, sprechen Sie uns bei der nächsten Kontrolle darauf an.
Ist eine Kontrolle mit 6 bis 8 Jahren sinnvoll?
Das frühe Wechselgebiss zwischen etwa 6 und 8 Jahren ist eine wichtige Entwicklungsphase. Bei bestimmten Fehlstellungen kann in diesem Alter eine kieferorthopädische Behandlung bereits angezeigt sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Kind mit 6 oder 7 Jahren eine Zahnspange benötigt.
Braucht jedes Kind mit schiefen Zähnen eine Zahnspange?
Nein. Während des Zahnwechsels können Zähne vorübergehend schief stehen oder Lücken entstehen. Entscheidend ist die gesamte Entwicklung von Zähnen, Kiefer und Biss.
Was ist ein Kreuzbiss?
Bei einem Kreuzbiss stehen einzelne obere Zähne beim Zubeißen auf der falschen Seite der unteren Zähne. Je nach Ausprägung kann eine kieferorthopädische Beurteilung sinnvoll sein.
Was ist ein Überbiss?
Beim Überbiss stehen die oberen Schneidezähne beim Zubeißen deutlich vor den unteren Schneidezähnen. Ein ausgeprägter Überbiss kann kieferorthopädisch behandlungsbedürftig sein.
Was ist ein offener Biss?
Beim offenen Biss besteht beim Zusammenbeißen zwischen bestimmten oberen und unteren Zähnen ein Abstand. Die Ursache kann unterschiedlich sein und sollte individuell beurteilt werden.
Behandeln Sie in Ihrer Praxis selbst mit Zahnspangen?
Nein. Wir führen keine aktive kieferorthopädische Behandlung mit festen oder herausnehmbaren Zahnspangen durch. Wir übernehmen die zahnärztliche Früherkennung, Beratung und bei Bedarf die Empfehlung zur kieferorthopädischen Weiterbehandlung.
Können Sie mein Kind an einen Kieferorthopäden überweisen?
Ja. Wenn eine kieferorthopädische Abklärung sinnvoll erscheint, besprechen wir dies mit Ihnen und empfehlen Ihnen die weitere Untersuchung bei einer geeigneten Fachpraxis.
Was bedeutet KIG?
KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Das System beschreibt den Grad des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs. Für gesetzlich versicherte Kinder besteht grundsätzlich bei KIG 3 bis 5 eine Leistungspflicht der Krankenkasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange?
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse bei medizinisch begründetem Behandlungsbedarf grundsätzlich die Kassenleistung ab KIG 3. Während der Behandlung fällt zunächst ein gesetzlicher Eigenanteil an, der bei planmäßigem Abschluss grundsätzlich zurückerstattet wird. Zusatz- und Mehrleistungen können darüber hinaus kostenpflichtig sein.
Können auch Erwachsene kieferorthopädisch behandelt werden?
Ja. Auch Erwachsene können Zahn- oder Kieferfehlstellungen haben und kieferorthopädisch behandelt werden. Unsere Seite richtet sich jedoch vor allem an Eltern, die Fragen zur Entwicklung des Gebisses ihrer Kinder haben.
Ihr Kind hat schiefe Zähne oder Sie sind unsicher?
Sie müssen nicht selbst entscheiden, ob Ihr Kind eine Zahnspange braucht.
Lassen Sie uns bei der nächsten Kontrolluntersuchung gemeinsam auf die Entwicklung von Zähnen und Kiefer schauen.
Wir beraten Sie verständlich, ehrlich und ohne unnötigen Behandlungsdruck.
→ Termin für Ihr Kind in der Zahnarztpraxis Schmücker in Ottobeuren vereinbaren
Ihr Zahnarzt Hans-Werner Schmücker
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Unsere Zahnarztpraxis in Ottobeuren ist auch für Familien aus Memmingen und Umgebung gut erreichbar.
Persönlicher Hinweis von Zahnarzt Hans-Werner Schmücker
Die Entwicklung von Zähnen und Kiefern zu beurteilen, gehört für mich zu einer umfassenden zahnärztlichen Betreuung von Kindern. Mir ist wichtig, dass Eltern nicht das Gefühl bekommen, jede kleine Abweichung müsse sofort behandelt werden.
Manchmal ist eine Behandlung sinnvoll. Manchmal ist es besser, zunächst die Entwicklung zu beobachten.
Entscheidend ist für mich eine ehrliche und fachlich fundierte Einschätzung – und wenn eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird, die Zusammenarbeit mit einer geeigneten Fachpraxis.
Ihr Hans-Werner Schmücker

