Kosten einer Kieferorthopädie – Was kostet eine Zahnspange für Kinder?

Was kostet eine Zahnspange? Was übernimmt die Krankenkasse? Und welche Kosten können zusätzlich entstehen?

Diese Fragen beschäftigen viele Eltern, sobald bei ihrem Kind eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird.

Die gute Nachricht: Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen gibt es klare Regelungen zur Kostenübernahme. Entscheidend ist vor allem, wie ausgeprägt die Zahn- oder Kieferfehlstellung ist und ob sie nach den gesetzlichen Kriterien als behandlungsbedürftig eingestuft wird.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, was es mit KIG 1 bis 5, dem gesetzlichen Eigenanteil und möglichen Zusatzkosten auf sich hat.

Wichtig: Wir führen in unserer Zahnarztpraxis in Ottobeuren selbst keine kieferorthopädischen Behandlungen mit Zahnspangen durch. Die konkrete Diagnose, Einstufung und Kostenplanung erfolgt durch die behandelnde kieferorthopädische Fachpraxis.

Was kostet eine Zahnspange?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht.

Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem davon ab,

  • welche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt,
  • wie umfangreich die Behandlung ist,
  • wie lange die Behandlung dauert,
  • welche kieferorthopädische Apparatur eingesetzt wird,
  • welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden,
  • und ob zusätzliche oder über die Kassenleistung hinausgehende Leistungen gewünscht werden.

Deshalb sind pauschale Preisangaben wie „Eine Zahnspange kostet immer 4.000 oder 5.000 Euro“ wenig aussagekräftig.

Die genaue Kostenplanung erstellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde nach der Untersuchung Ihres Kindes.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich dann, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Entscheidend ist dabei die sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppe – kurz KIG.

Das KIG-System umfasst fünf Behandlungsbedarfsgrade.
Grundsätzlich gilt:
KIG 1 und KIG 2
Bei KIG 1 und 2 besteht für die kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Das bedeutet nicht, dass die Zahnstellung „perfekt“ sein muss. Die Einstufung erfolgt nach festgelegten medizinischen Kriterien.
KIG 3 bis KIG 5
Bei KIG 3 bis 5 besteht grundsätzlich eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei geht es um medizinisch relevante Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Wichtig: Die Einstufung in eine KIG-Stufe erfolgt durch die behandelnde kieferorthopädische Fachpraxis anhand des Befundes. Sie lässt sich nicht allein anhand eines Fotos oder einer sichtbar schiefen Zahnstellung beurteilen.

Was bedeutet der 20-%-Eigenanteil?
Dieser Punkt sorgt bei vielen Eltern für Verwirrung.
Bei einer gesetzlich getragenen kieferorthopädischen Behandlung zahlen Eltern zunächst grundsätzlich 20 % der vertragszahnärztlichen Behandlungskosten selbst.
Die Krankenkasse übernimmt den übrigen Anteil direkt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Aber: Der Eigenanteil kann zurückerstattet werden
Wenn die kieferorthopädische Behandlung planmäßig im medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen wurde, erstattet die gesetzliche Krankenkasse den von den Eltern geleisteten Eigenanteil grundsätzlich zurück.
Der Eigenanteil ist daher nicht einfach ein Betrag, der am Ende dauerhaft bei den Eltern bleibt.

Beispiel:
Beträgt der gesetzliche Eigenanteil bei einer Behandlung beispielsweise 400 Euro, werden diese Kosten zunächst während der Behandlung von den Eltern getragen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung kann die Krankenkasse diesen gesetzlichen Eigenanteil entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen zurückerstatten.

Was passiert, wenn mehrere Kinder gleichzeitig behandelt werden?
Wenn mehrere Kinder derselben Familie gleichzeitig kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gelten besondere Regelungen.
Für das erste Kind beträgt der Eigenanteil grundsätzlich 20 %.
Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind reduziert sich der Eigenanteil grundsätzlich auf 10 % der entsprechenden vertragszahnärztlichen Kosten.

Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?
Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Kassenleistung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei ist wichtig, zwischen der medizinisch notwendigen Kassenleistung und zusätzlichen Leistungen zu unterscheiden.
Eine kieferorthopädische Fachpraxis muss Sie über mögliche Behandlungsalternativen und entsprechende Mehr- oder Zusatzleistungen informieren.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Neben der Kassenleistung können Eltern sich für zusätzliche Leistungen entscheiden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • bestimmte ästhetische Brackets
  • zahnfarbene Brackets
  • besondere Materialien
  • zusätzliche Komfortleistungen
  • bestimmte alternative Behandlungsmethoden
  • Leistungen, die über die gesetzliche Kassenleistung hinausgehen

Solche Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil der Kassenversorgung.


Bevor Sie eine zusätzliche Leistung vereinbaren, sollten Sie sich genau erklären lassen, welchen medizinischen oder praktischen Vorteil sie bietet und welche zusätzlichen Kosten entstehen.

Sind unsichtbare Zahnspangen von der Krankenkasse bezahlt?

Nicht automatisch.
Bei sogenannten unsichtbaren Lösungen oder anderen ästhetisch motivierten Behandlungsmöglichkeiten hängt die Kostenübernahme davon ab, welche konkrete Behandlung medizinisch erforderlich ist und welche Leistung von der Krankenkasse übernommen wird.
Zusätzliche oder alternative Leistungen können privat zu bezahlen sein.
Lassen Sie sich deshalb vor Beginn der Behandlung einen transparenten Kostenplan geben.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenleistung und Zusatzleistung?
Das lässt sich vereinfacht so erklären:


  • Kassenleistung
    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Zusatz- oder Mehrleistung
    Sie entscheiden sich zusätzlich für eine bestimmte Ausführung, ein bestimmtes Material oder eine Behandlungsmöglichkeit, die über die gesetzliche Kassenleistung hinausgeht.
Diese zusätzlichen Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.

Wichtig ist deshalb nicht nur die Frage „Was kostet die Zahnspange?“, sondern auch: „Welche Leistung ist medizinisch notwendig und welche Leistung ist zusätzlich?“

Warum unterscheiden sich die Kosten einer Zahnspange so stark?
Weil keine kieferorthopädische Behandlung der anderen gleicht.
Ein Kind benötigt möglicherweise nur eine vergleichsweise kurze Behandlung mit einer herausnehmbaren Apparatur.
Bei einem anderen Kind müssen Zähne über einen längeren Zeitraum mit einer festen Zahnspange bewegt werden.
Auch die Ausgangssituation, das Wachstum, die notwendige Behandlungsdauer und die gewählte Versorgung beeinflussen den Aufwand.
Deshalb sind individuelle Kostenpläne wesentlich aussagekräftiger als allgemeine Preislisten.

Muss eine Zahnspange immer selbst bezahlt werden?
Nein.
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen kann eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend ist insbesondere die Einstufung nach KIG.
Bei KIG 1 und 2 besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei KIG 3 bis 5 besteht grundsätzlich eine Leistungspflicht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was kostet eine Zahnspange bei KIG 1 oder KIG 2?
Bei KIG 1 und 2 besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn sich Eltern trotzdem für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden, müssen die Behandlungskosten grundsätzlich selbst getragen werden.
Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom individuellen Behandlungsplan ab.

Was kostet eine Zahnspange bei KIG 3 bis 5?
Bei KIG 3 bis 5 besteht grundsätzlich eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch hier bedeutet das nicht, dass jede gewünschte Behandlung oder jede zusätzliche Ausführung vollständig von der Krankenkasse übernommen wird.
Für die gesetzliche Kassenleistung gilt der gesetzliche Eigenanteil. Zusätzliche Leistungen können weitere private Kosten verursachen.
Die konkrete Höhe können Ihnen nur die behandelnde kieferorthopädische Praxis und Ihre Krankenkasse verbindlich nennen.

Was sollten Eltern vor Beginn der Behandlung fragen?


Bevor Sie sich für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden, sollten Sie sich unter anderem erklären lassen:

  • Welche Fehlstellung liegt genau vor?
  • Welche Behandlung ist medizinisch notwendig?
  • Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
  • Wie hoch ist der gesetzliche Eigenanteil?
  • Welche zusätzlichen Leistungen werden angeboten?
  • Was kosten diese Zusatzleistungen insgesamt?
  • Was passiert, wenn die Behandlung länger dauert als geplant?
  • Welche Kosten entstehen möglicherweise für Retainer oder andere Maßnahmen nach der aktiven Behandlung?
Eine gute kieferorthopädische Beratung sollte diese Fragen transparent beantworten.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung wird die Behandlung geplant.
Dabei werden unter anderem die Diagnose, die notwendige Behandlung und die voraussichtliche Vorgehensweise festgelegt.
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten wird der Behandlungsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei der Krankenkasse eingereicht.
Wenn zusätzliche private Leistungen angeboten werden, sollten diese separat und verständlich ausgewiesen werden.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Bei Erwachsenen gelten andere Regeln als bei Kindern und Jugendlichen.
Beginnt eine kieferorthopädische Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht.
Eine Ausnahme besteht bei schweren Kieferanomalien, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und ein abgestimmtes kieferchirurgisch-kieferorthopädisches Behandlungskonzept notwendig ist.
Bei Erwachsenen sollte deshalb vor Beginn einer Behandlung besonders genau geklärt werden, welche Kosten die eigene Krankenversicherung übernimmt.

Kieferorthopädie und Kosten – was wir als Zahnarztpraxis für Sie tun können

Wir führen in unserer Praxis in Ottobeuren keine aktive kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspangen durch.

Trotzdem ist das Thema Kieferorthopädie für uns ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Betreuung von Kindern.
Bei den regelmäßigen Untersuchungen beobachten wir die Entwicklung von Zähnen, Kiefer und Biss.

Wenn uns eine Auffälligkeit auffällt, sprechen wir mit Ihnen darüber und empfehlen bei Bedarf eine weiterführende Untersuchung bei einer kieferorthopädischen Fachpraxis.

So können Sie frühzeitig klären lassen,

  • ob tatsächlich eine Fehlstellung vorliegt,
  • ob eine Behandlung notwendig ist,
  • wann der richtige Zeitpunkt dafür ist,
  • welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen,
  • und welche Kosten auf Sie zukommen.
Die eigentliche Kostenplanung erfolgt anschließend durch die behandelnde kieferorthopädische Praxis.


Sie sind unsicher, ob Ihr Kind eine Zahnspange braucht?
Dann sprechen Sie uns bei der nächsten Kontrolluntersuchung einfach darauf an.
Nicht jede schiefe Zahnstellung muss sofort behandelt werden. Gerade während des Zahnwechsels können sich Zähne und Kiefer noch erheblich verändern.
Wir beurteilen die Entwicklung Ihres Kindes und sagen Ihnen ehrlich, ob zunächst eine Beobachtung genügt oder eine kieferorthopädische Abklärung sinnvoll ist.



Mehr über die kieferorthopädische Früherkennung bei Kindern erfahren Sie auf unserer Seite:



Häufige Fragen zu den Kosten einer Zahnspange


Wie viel kostet eine Zahnspange für ein Kind?
Eine pauschale Summe lässt sich nicht seriös nennen. Die Kosten hängen von der Fehlstellung, der Behandlungsmethode, der Dauer und den gewählten Leistungen ab. Bei gesetzlich versicherten Kindern hängt die Kostenübernahme außerdem vom medizinischen Behandlungsbedarf und der KIG-Einstufung ab.

Ab welcher KIG-Stufe zahlt die Krankenkasse?
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen besteht grundsätzlich ab KIG 3 eine Leistungspflicht der Krankenkasse, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei KIG 1 und 2 besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnspange?
Bei einer gesetzlich getragenen kieferorthopädischen Behandlung beträgt der gesetzliche Eigenanteil grundsätzlich 20 % der entsprechenden vertragszahnärztlichen Kosten. Bei mehreren gleichzeitig behandelten Kindern gelten besondere Regelungen.

Bekomme ich den Eigenanteil zurück?
Grundsätzlich ja. Wenn die Behandlung planmäßig im medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen wurde, erstattet die gesetzliche Krankenkasse den geleisteten gesetzlichen Eigenanteil entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen zurück.

Muss ich Zusatzleistungen bei der Zahnspange bezahlen?
Wenn Sie Leistungen wählen, die über die gesetzliche Kassenleistung hinausgehen, können dafür private Kosten entstehen. Lassen Sie sich vorab genau erklären, welche Leistung medizinisch notwendig ist und welche zusätzliche Leistung Sie freiwillig wählen.

Zahlt die Krankenkasse eine unsichtbare Zahnspange?
Eine unsichtbare bzw. besonders ästhetische Versorgung ist nicht automatisch Bestandteil der gesetzlichen Kassenleistung. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von der konkreten Behandlung und Ihrem Versicherungsverhältnis ab.

Warum kostet eine Zahnspange bei jedem Kind unterschiedlich viel?
Weil Zahn- und Kieferfehlstellungen unterschiedlich ausgeprägt sind und unterschiedliche Behandlungen erfordern. Auch Behandlungsdauer, Apparatur und zusätzliche Leistungen beeinflussen die Kosten.

Können Eltern die Kosten einer Zahnspange in Raten bezahlen?
Das hängt von der jeweiligen kieferorthopädischen Praxis ab. Viele Praxen bieten individuelle Zahlungs- oder Ratenzahlungsmodelle an. Fragen Sie die behandelnde Praxis nach den konkreten Möglichkeiten.

Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Erwachsene?
Bei einer Behandlung, die nach dem 18. Geburtstag beginnt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten bei schweren Kieferanomalien unter bestimmten Voraussetzungen.

Transparente Beratung statt Überraschungen bei den Kosten

Eine Zahnspange ist für viele Familien eine größere finanzielle Entscheidung.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor Beginn der Behandlung genau zu klären, was medizinisch notwendig ist, was die Krankenkasse übernimmt und welche Leistungen zusätzlich angeboten werden.

Wenn Ihr Kind bei uns in Ottobeuren regelmäßig zur Kontrolle kommt, können wir Sie bereits frühzeitig auf mögliche Zahn- oder Kieferfehlstellungen aufmerksam machen.



Sie möchten wissen, ob bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Abklärung sinnvoll ist?

Sprechen Sie uns einfach beim nächsten Termin darauf an.

Ihr Zahnarzt Hans-Werner Schmücker in Ottobeuren


🔗 Hinweis zur Kinderzahnmedizin 

👉 Viele Eltern informieren sich bei uns nicht nur über Zahnspangen, sondern auch über die allgemeine Zahnentwicklung ihrer Kinder.

Wenn Sie sich zusätzlich für die Zahngesundheit im Kindesalter interessieren, finden Sie hier weitere Informationen.




👉 Kinderzahnmedizin & Prophylaxe bei Kindern






(inkl. Vorsorge, richtige Zahnpflege und frühzeitige Erkennung von Fehlstellungen)



 

 
 
 
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