Kinderärztliche und zahnärztliche Vorsorge bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr

 

Bereits Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin achtet im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 darauf, dass die Zähne Ihres Kindes von Anfang an gesund sind und es auch bleiben. So wird mit Ihnen schon bei der U2 die Fluoridversorgung Ihres Kindes besprochen. Hier kann dann auch das Kombinationspräparat mit Vitamin D und Fluorid verschrieben werden. Auch bei den folgenden Früherkennungsuntersuchungen wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie wiederholt zur Mundgesundheit Ihres Kindes beraten, und gegebenenfalls wird er oder sie Ihr Kind zu einer vertragszahnärztlichen Untersuchung verweisen.

Sie erhalten Informationen zur Mundhygiene, zu einer zahnschonenden Ernährung und zur richtigen Zahnpflege, wenn die ersten Zähnchen da sind. Zahnpflege ist besonders wichtig bei Kindern mit Spastik oder mit sogenannten geistigen Behinderungen. Sie benötigen eine besonders sorgfältige Unterstützung beim Zähneputzen. Zahnärztliche Eingriffe sind hier oft nur unter Narkose möglich. Kinder mit medikamentös behandelter Epilepsie neigen dazu oftmals zu Veränderungen des Zahnfleisches bzw. Mundschleimhaut (Hyperplasie). Natürlich schaut sich der Kinderarzt oder die Kinderärztin auch die Zähne selbst an und untersucht sie auf Karies und mögliche Kiefer- oder Zahnstellungsfehler hin.

Ergänzend hierzu hat jedes Kind ab dem Alter von zweieinhalb Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese sollten Sie vor allem dann wahrnehmen, wenn Ihr Kind bereits Karies hat und/oder wenn es nicht andernorts, zum Beispiel in der Kindertagesstätte, bereits an zahnärztlichen Reihenuntersuchungen – sogenannten gruppenprophylaktischen Maßnahmen – teilnimmt. Wie die kinderärztlichen Untersuchungen sollten auch diese zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen möglichst in bestimmten Altersphasen erfolgen:

6. – 33. Lebensmonat

Zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat finden die ersten drei Untersuchungen statt. Sie orientieren sich an den Zeitintervallen der ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U 5 – U 7. Jeweils eine Untersuchung kann im Alter vom 6. bis zum vollendeten 9., vom 10. bis zum vollendeten 20. und vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat in Anspruch genommen werden.

Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens vier Monate. Diese Früherkennungsuntersuchungen umfassen folgende Leistungen:
• Gründliche Untersuchung der Mundhöhle und Beratung der Eltern sowie Aufklärung über Ursachen oraler Erkrankungen.
• Erhebung der Anamnese zum Ernährungsverhalten (insb. zum Nuckelflaschengebrauch), zum Zahnpflegeverhalten sowie zu Fluoridierungsmaßnahmen durch die Eltern und erhaltenen Fluoridierungsempfehlungen.
• Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Eltern
• Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
• Praktische Anleitung der Eltern zur Mundhygiene beim Kind

Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung


Zusätzlich haben Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung

34. – 72. Lebensmonat

Für Kinder im Alter von 34 – 72 Monaten gibt es drei weitere Früherkennungsuntersuchungen. Die erste Untersuchung sollte im Alter bis 3 Jahre stattfinden,
die beiden weiteren in einem Abstand von jeweils mindestens einem Jahr folgen. Die Früherkennungsuntersuchungen umfassen folgende Leistungen:
• Gründliche Untersuchung der Mundhöhle einschließlich Beratung der Eltern
• Einschätzung des persönlichen Kariesrisikos des Kindes
• Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Eltern
• Empfehlung von geeigneten Mitteln zur Härtung des Zahnschmelzes

Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat haben außerdem Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

• Zweimal je Kalenderhalbjahr die Übernahme der Kosten für das Auftragen von Fluoridlacken auf die Milchzähne (lokale Fluoridierung) zum Schutz vor Karies.
• Sind die ersten bleibenden Backenzähne schon vor dem sechsten Geburtstag da, trägt die Krankenkasse in diesen Fällen auch die Kosten für eine Versiegelung der Furchen (sogenannte Fissuren) der gesunden Backenzähne mit Kunststoff zur Abwehr der Kariesbakterien.

Zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen sollten jeweils mindestens zwölf Monate liegen. Sie werden hierbei umfassend beraten, wie sich Ihr Kind zahngesund ernährt, worauf beim Zähneputzen zu achten ist und wie am besten eine ausreichende Fluoridversorgung gesichert werden kann. Gegebenenfalls werden die Zähne Ihres Kindes vorsorglich mit Fluoridlack versehen, um sie vor Karies zu schützen.
Natürlich sollten Sie Ihr Kind auch ruhig zu Ihren eigenen Kontrolluntersuchungen mit in die zahnärztliche Praxis nehmen – am besten sobald das erste Zähnchen durchgebrochen ist. So kann es sich beizeiten an regelmäßige Zahnarztbesuche als etwas ganz Normales gewöhnen. Spätestens wenn alle Zähnchen da sind, empfehlen Zahnärzte und Zahnärztinnen ohnehin eine halbjährliche Kontrolluntersuchung für die Kinderzähne.

 


Wir sind gerne für ihr Kind da, 


Telefon: 08332-8323 oder E-Mail: info@zahnarztpraxis-schmuecker.de


Ihr Zahnarzt Hans-Werner Schmücker in Ottobeuren

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