Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Kinder – Was sollten Sie wissen?

Liebe Eltern,

auch wenn ich selbst in der Regel keine kieferorthopädischen Leistungen anbiete, möchte ich Sie trotzdem als ihr Zahnarzt in Ottobeuren mit einer kleinen Übersicht informieren, welche Kosten entstehen können. Schließlich überweise ich ihre Kinder und im Sinne einer transparenten und verantwortungsvollen Aufklärung ist dies mir auch an dieser Stelle wichtig.

Allgemein: Die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder ist eine wertvolle Investition in die langfristige Zahngesundheit und Lebensqualität ihrer Kinder.


Doch wie bei jeder Behandlung stellen sich viele Fragen zu den Kosten und der Finanzierung. Ich möchte Ihnen hier eine Übersicht darüber geben, mit welchen Kosten Sie in Deutschland rechnen können und wie die Behandlungskosten in der Regel geregelt sind

 

 

1. Kosten der kieferorthopädischen Behandlung – Was wird berechnet?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung variieren je nach Komplexität des Falls und der benötigten Behandlung. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptfaktoren, die den Preis beeinflussen:

 

  • Art der Behandlung: Die Wahl der Behandlungsmethode (z. B. feste Zahnspange, lose Zahnspange, Aligner) hat einen großen Einfluss auf die Kosten. Eine feste Zahnspange, insbesondere wenn sie mehrere Jahre getragen wird, kann teurer sein als eine Behandlung mit herausnehmbaren Apparaturen.
  • Behandlungsdauer: Die Dauer der Behandlung, also wie lange Ihr Kind die Zahnspange tragen muss, beeinflusst ebenfalls den Preis.

 

Im Allgemeinen können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in Deutschland zwischen 2.000 und 6.000 Euro liegen. Besonders komplexe Fälle, bei denen eine umfangreiche Behandlung erforderlich ist, können auch darüber hinaus kosten.

 

 

2. Wer übernimmt die Kosten?

In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel, wenn die Fehlstellung eine medizinische Notwendigkeit darstellt und die Behandlung in der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) liegt. Die KIG klassifiziert Fehlstellungen in 5 Gruppen, wobei die Gruppe 3 bis 5 als behandlungsbedürftig gelten.

 

 


 

  • KIG 3 bis 5: Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung mit einer festen Zahnspange. In diesen Fällen müssen Eltern nur einen Eigenanteil von etwa 20 % der Behandlungskosten zahlen. Dieser Anteil muss im Voraus beglichen werden.
  • KIG 1 und 2: Wenn die Fehlstellung weniger gravierend ist (KIG 1 oder 2), übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Bei privat versicherten Kindern hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Oft übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, auch wenn die Fehlstellung nicht in die KIG 3 bis 5 fällt. Es ist wichtig, vor Beginn der Behandlung bei der eigenen Versicherung nachzufragen, welche Leistungen abgedeckt sind.

 

3. Zusätzliche Kosten und Eigenanteile

Neben den Kosten für die eigentliche Behandlung können zusätzliche Kosten für Kontrolltermine, Röntgenaufnahmen oder spezielle Geräte anfallen. Auch wenn die Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, müssen Eltern oft mit Eigenanteilen rechnen. In der Regel liegen diese bei etwa 20 % der Gesamtkosten für gesetzlich versicherte Kinder.

 

 

4. Ratenzahlung und Finanzierungsmöglichkeiten

Viele Kieferorthopäden bieten flexible Zahlungsmöglichkeiten an, wie zum Beispiel eine Ratenzahlung, um die finanzielle Belastung zu verringern. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn die Behandlungskosten höher ausfallen oder die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil übernimmt.

 

 

5. Worauf sollten Sie achten?

Es ist wichtig, sich vor Beginn der Behandlung genau über die Kosten und die Übernahme durch die Krankenkasse zu informieren. Sprechen Sie mit dem Kieferorthopäden und Ihrer Krankenkasse, um eine klare Vorstellung davon zu bekommen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Leistungen übernommen werden.

 

 

Fazit

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung können je nach Art der Behandlung und Fehlstellung variieren. Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse oft die Kosten ab einer bestimmten Schwere der Fehlstellung. Dennoch sollten Eltern auch mit Eigenanteilen rechnen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem behandelnden Kieferorthopäden und der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die genauen Kosten und Zahlungsmodalitäten zu klären.

 

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