Unabhängige zahnärztliche Zweitmeinung
Unabhängige zahnärztliche Zweitmeinung
Zahnärztliche Zweitmeinung
Bei größeren zahnärztlichen Behandlungsentscheidungen wünschen sich viele Patientinnen und Patienten zusätzliche Sicherheit. Gerne beraten wir Sie unabhängig und auf Grundlage einer eigenen sorgfältigen Befunderhebung.
Im Rahmen der Zweitmeinung prüfen wir die bestehende Therapieempfehlung, erläutern mögliche Behandlungsalternativen und besprechen Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen. Grundlage unserer Einschätzung ist stets eine eigenständige Untersuchung.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben – bei gesetzlich versicherten Patienten gemäß BEMA, bei privat zu vergütenden Leistungen gemäß GOZ. Über eventuell entstehende Kosten informieren wir Sie selbstverständlich vorab.
Hinweis: „Die reguläre Zweitmeinung wird zwar über die gesetzliche Krankenversicherung (BEMA) abgerechnet. Sollten Sie eine ausführliche schriftliche Planung wünschen, kann dies als Privatleistung nach GOZ erfolgen.“
Bitte beachten Sie: Eine Zweitmeinung ist eine qualifizierte, eigenständige zahnärztliche Leistung. Wir führen sie ausschließlich für Patienten durch, die ernsthaft an einer fundierten und langfristig passenden Behandlungsentscheidung interessiert sind.
Unser Ziel ist es, dass Sie eine fundierte und für Sie passende Entscheidung treffen können.