Gesunde Zähne beginnen im Babyalter

Warum und wann sollten Kinder zum Zahnarzt gehen?

Früherkennung und Prävention:
Regelmäßige Zahnarztbesuche helfen, Karies und andere Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, bevor sie schwerwiegend werden. Dies kann Schmerzen und aufwendige Behandlungen in der Zukunft vermeiden.
Entwicklung gesunder Gewohnheiten:
Der Zahnarztbesuch von klein auf hilft Kindern, gesunde Mundhygienegewohnheiten zu entwickeln. Sie lernen, wie wichtig das Zähneputzen und die richtige Pflege ihrer Zähne ist.
Überwachung der Zahn- und Kieferentwicklung: Der Zahnarzt kann das Wachstum und die Entwicklung der Zähne und des Kiefers überwachen. 
Vertrauensaufbau:
Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt bauen Vertrauen auf und helfen, Ängste vor Zahnarztbesuchen zu vermeiden. Kinder, die von klein auf positive Erfahrungen beim Zahnarzt machen, sind als Erwachsene oft weniger ängstlich und gehen regelmäßiger zur Vorsorge.
Wann sollten Kinder zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen?
Der erste Zahnarztbesuch sollte erfolgen, sobald der erste Zahn durchbricht oder spätestens im Alter von einem Jahr. Dieser frühe Besuch ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Zähne und das Zahnfleisch gesund sind und um den Eltern Ratschläge zur Zahnpflege zu geben.

Ab einem Alter von etwa zwei bis drei Jahren sind Kinder dazu in der Lage, erste Putzversuche selbst zu erledigen. Hier müssen Sie aber unbedingt kontrollieren und nachputzen, um Beläge wirklich restlos von den Zähnen zu entfernen. Kinderzahnpasta mit Fluorid schützt ab einem bestimmten Alter zusätzlich vor Karies.

Der erste Gang zum Zahnarzt

Vom Babyalter an gilt es also, Kinderzähne so gut wie möglich vor Karies und schlechten Zähnen zu schützen. Dass das inzwischen besser gelingt als noch vor einigen Jahren, berichtet das Robert Koch Institut in einer Publikation. Dennoch gibt es weiterhin Kinder, die nicht frei von Karies sind und häufig leiden diese unter mehr als nur einem betroffenen Zahn. Kariöse Milchzähne aber sind ein großes Risiko. Sie schmerzen nicht nur, sondern können je nach Ausprägung des Befalls sogar die darunterliegenden bleibenden Zähne infizieren.

Ist das der Fall, hat das Kind auch später im Leben viele Probleme mit seinen Zähnen. Diese Komplexität bedeutet auch diverse Auswirkungen auf die Optik, die Gesundheit und das Selbstwertgefühl in der Zukunft, die sich auf das spätere Berufsleben, den privaten Bereich auswirken können. Bedenken und berücksichtigen diesen Aspekt für ihr Kind.

Der Besuch des Zahnarztes sollte daher als zusätzliche Maßnahme schon recht früh im Leben Ihres Kindes anstehen. Krankenkassen übernehmen insgesamt drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt zwischen dem ersten und dem sechsten Geburtstag. 

Diese sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen, denn der behandelnde Zahnarzt erkennt mögliche Karies nicht nur früher, sondern kann auch bei Komplikationen im Durchbruch, Fehlstellungen und anderen Schwierigkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die erste Untersuchung darf gerne schon im Alter von etwa zweieinhalb bis drei Jahren anstehen. Dann ist ein Großteil der Milchzähne bereits vorhanden und der Arzt kann sich ein Bild machen. Der frühzeitige Einstieg aber hat einen weiteren Vorteil, denn so gewöhnen sich Kinder besser an das Sitzen auf dem Behandlungsstuhl. Da der Grundstein für eine entspannte und positive „Zahnarzt-Karriere“ schon in der Kindheit gelegt wird, suchen Sie gerne die Zahnarztpraxis Schmücker in Ottobeuren auf, da wir uns mit der Behandlung von Kindern auskennen und entsprechend behutsam vorgehen. Wie ich anmerke, spielen eine positive Beziehung und eine stabile Vertrauensbasis zwischen Kind und Zahnarzt auch im späteren Leben eine entscheidende Rolle.

Der Anteil der Kinder, die über einen Zeitraum von sechs Jahren überhaupt keinen Kontakt zu einem Zahnarzt gehabt haben, ist erstaunlich hoch. Bei den Kindern unter sechs Jahren sind es sogar mehr als 15 Prozent. Von den 4,6 Millionen Kindern unter sechs Jahren sind also 720.000 noch nie beim Zahnarzt gewesen (siehe Barmer-Zahnreport 2020).

Kinderärztliche und zahnärztliche Vorsorge bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
Bereits Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin achtet im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 darauf, dass die Zähne Ihres Kindes von Anfang an gesund sind und es auch bleiben. So wird mit Ihnen schon bei der U2 die Fluoridversorgung Ihres Kindes besprochen. Hier kann dann auch das Kombinationspräparat mit Vitamin D und Fluorid verschrieben werden. Auch bei den folgenden Früherkennungsuntersuchungen wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie wiederholt zur Mundgesundheit Ihres Kindes beraten, und gegebenenfalls wird er oder sie Ihr Kind zu einer vertragszahnärztlichen Untersuchung verweisen.
Zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen, Schleimhaut und Kieferwachstum können diese in folgenden Zeiträumen stattfinden:
im Zeitraum der U5: 6. bis 7. Lebensmonat
im Zeitraum der U6: 10. bis 12. Lebensmonat
im Zeitraum der U7: 21. bis 24. Lebensmonat
Sie erhalten Informationen zur Mundhygiene, zu einer zahnschonenden Ernährung und zur richtigen Zahnpflege, wenn die ersten Zähnchen da sind. Zahnpflege ist besonders wichtig bei Kindern mit Spastik oder mit sogenannten geistigen Behinderungen. Sie benötigen eine besonders sorgfältige Unterstützung beim Zähneputzen. Zahnärztliche Eingriffe sind hier oft nur unter Narkose möglich. Kinder mit medikamentös behandelter Epilepsie neigen dazu oftmals zu Veränderungen des Zahnfleisches bzw. Mundschleimhaut (Hyperplasie). Natürlich schaut sich der Kinderarzt oder die Kinderärztin auch die Zähne selbst an und untersucht sie auf Karies und mögliche Kiefer- oder Zahnstellungsfehler hin.

Ergänzend hierzu hat jedes Kind ab dem Alter von zweieinhalb Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Diese sollten Sie vor allem dann wahrnehmen, wenn Ihr Kind bereits Karies hat und/oder wenn es nicht andernorts, zum Beispiel in der Kindertagesstätte, bereits an zahnärztlichen Reihenuntersuchungen – sogenannten gruppenprophylaktischen Maßnahmen – teilnimmt. Wie die kinderärztlichen Untersuchungen sollten auch diese zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen möglichst in bestimmten Altersphasen erfolgen:

im Zeitraum der U7a: 34. bis 36. Lebensmonat (zweieinhalb bis drei Jahre)
im Zeitraum der U8: 46. bis 48. Lebensmonat (3 Jahre+10 Monate bis 4 Jahre)
im Zeitraum der U9: 60. bis 64. Lebensmonat (5. bis 6. Lebensjahr)

Zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen sollten jeweils mindestens zwölf Monate liegen. Sie werden hierbei umfassend beraten, wie sich Ihr Kind zahngesund ernährt, worauf beim Zähneputzen zu achten ist und wie am besten eine ausreichende Fluoridversorgung gesichert werden kann. Gegebenenfalls werden die Zähne Ihres Kindes vorsorglich mit Fluoridlack versehen, um sie vor Karies zu schützen.
Natürlich sollten Sie Ihr Kind auch ruhig zu Ihren eigenen Kontrolluntersuchungen mit in die zahnärztliche Praxis nehmen – am besten sobald das erste Zähnchen durchgebrochen ist. So kann es sich beizeiten an regelmäßige Zahnarztbesuche als etwas ganz Normales gewöhnen. Spätestens wenn alle Zähnchen da sind, empfehlen Zahnärzte und Zahnärztinnen ohnehin eine halbjährliche Kontrolluntersuchung für die Kinderzähne.


Ihr Zahnarzt in Ottobeuren für gesunde Kinderzähne


Zahnarzt Hans-Werner Schmücker


Telefon: 08332 - 8323
E-Mail: kontakt@zahnarztpraxis-schmuecker.de
Ulrichstr. 6
87724 Ottobeuren

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